Von Justin Flick · zuletzt aktualisiert im Oktober 2026 · Lesezeit ca. 6 Minuten
„Schadet mein Dampf eigentlich den Leuten um mich herum?“ – diese Frage hören wir oft, und sie ist berechtigt. Die kurze Antwort: Gesundheitliche Risiken für andere sind nach Einschätzung deutscher Fachstellen möglich. Wie schädlich „Passivdampfen“ genau ist, lässt sich nach Angaben des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) aktuell noch nicht sagen. Wir ordnen ein, was im ausgeatmeten Aerosol steckt, was die Fachstellen empfehlen und wann Rücksicht besonders wichtig ist.
Vapechamp ist ein Händler für E-Zigaretten. Dieser Beitrag gibt die Einordnung der Fachstellen wieder und ersetzt keine ärztliche Beratung.
Was ist Passivdampfen überhaupt?
Beim Passivdampfen geht es um das Aerosol, das eine dampfende Person ausatmet. Das Liquid wird beim Ziehen am Mundstück vernebelt und eingeatmet; in die Raumluft gelangt das Aerosol vor allem über das Ausatmen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) beschreibt es so: Beim Konsum von E-Zigaretten werden Stoffe in Form von sichtbarem Dampf in die Raumluft abgegeben. Das BIÖG ergänzt, dass dieser Dampf dadurch von anderen Menschen eingeatmet werden kann.
Was steckt im ausgeatmeten Aerosol?
Das Aerosol entsteht, wenn ein Liquid aus Propylenglykol (PG), pflanzlichem Glycerin (VG), Aromen und meist Nikotin erhitzt und vernebelt wird. Im Dampf finden sich vor allem:
- Feinste Flüssigkeitströpfchen aus PG und VG – sie bilden die sichtbare Wolke.
- Nikotin – sofern das Liquid Nikotin enthält.
- Aromastoffe – sie sorgen für den Geruch, den Umstehende wahrnehmen.
- Weitere Stoffe, die beim Erhitzen entstehen können. Das BfR nennt hier unter anderem die krebserzeugenden Substanzen Formaldehyd und Acetaldehyd sowie das zelltoxische Acrolein.
Das BfR hält fest, dass der Dampf von E-Zigaretten gesundheitlich bedenkliche Substanzen enthalten kann, die auch unbeteiligte Dritte („Passivdampfer“) gegebenenfalls einatmen. Das Aerosol ist also kein reiner Wasserdampf.
Was über Passivdampf bekannt ist
Die wichtigsten Punkte im Überblick, jeweils mit Quelle:
| Aspekt | Einordnung | Quelle |
|---|---|---|
| Raumluft | Stoffe gelangen als sichtbarer Dampf in die Raumluft und können von anderen eingeatmet werden | BfR, BIÖG |
| Risiko für Dritte | Nach aktuellem Stand der Wissenschaft möglich; wie schädlich, lässt sich noch nicht sagen | BfR, BIÖG |
| Innenräume | Anwesende Nichtkonsumierende werden den Schadstoffen des Aerosols ausgesetzt | DKFZ |
| Besonders schutzbedürftig | Kinder und Heranwachsende, Schwangere, Menschen mit Vorerkrankungen | BfR, DKFZ, BIÖG |
| Empfehlung zum Nichtraucherschutz | E-Zigaretten nur in Raucherzonen nutzen und wie herkömmliche Zigaretten behandeln | BfR |
| Langzeitdaten | Für eine klare Antwort zu den langfristigen Auswirkungen ist es noch zu früh | WHO |
Was über die Wirkung auf die Atemwege der dampfenden Person selbst bekannt ist, fasst der Beitrag Ist Dampfen schädlich für die Lunge? zusammen.
Was sagen die Fachstellen zum Schutz Dritter?
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) schreibt, gesundheitliche Risiken für Dritte seien nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft möglich. Weder direkte Nutzer noch passiv Betroffene könnten einschätzen, ob von dem Dampf gesundheitliche Risiken ausgehen. Das BfR empfiehlt deshalb im Rahmen des Nichtraucherschutzes, dass E-Zigaretten nur in Raucherzonen genutzt und wie herkömmliche Zigaretten behandelt werden. Im Beisein von Kindern, Schwangeren oder Kranken sollten sie nicht konsumiert werden.
Das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) hält fest, dass der Gebrauch von E-Zigaretten in rauchfreien Innenräumen die dort anwesenden Nichtkonsumierenden den Schadstoffen des Aerosols aussetzt und eine Gesundheitsgefährdung nicht auszuschließen ist, insbesondere für Kinder, Schwangere und Personen mit Vorerkrankungen. Zum Schutz von Nicht-Konsumierenden sollten E-Zigaretten laut DKFZ keineswegs in geschlossenen Räumen und in Anwesenheit von Nichtrauchenden verwendet werden.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) schreibt, dass die Emissionen von E-Zigaretten potenzielle Risiken sowohl für Nutzer als auch für Nichtnutzer bergen.
Rücksicht in Innenräumen, bei Kindern und Schwangeren
Besonders sensibel sind drei Situationen:
- Geschlossene Innenräume – in der Wohnung, im Auto oder in kleinen Räumen atmen alle Anwesenden den Dampf mit ein. Das DKFZ rät, E-Zigaretten dort nicht in Anwesenheit von Nichtrauchenden zu verwenden – auch wenn niemand widerspricht.
- Kinder und Jugendliche – sie können sich der Situation oft nicht entziehen. Das BfR empfiehlt, E-Zigaretten nicht im Beisein von Kindern zu konsumieren; das BIÖG rät Heranwachsenden, dem Dampf vorsorglich aus dem Weg zu gehen.
- Schwangere und Menschen mit Vorerkrankungen – auch sie sollten dem Dampf laut BIÖG vorsorglich aus dem Weg gehen; das BfR nennt Schwangere und Kranke ausdrücklich. Mehr dazu: Studien zu Schwangerschaft und Dampfen.
Am Arbeitsplatz gelten eigene Regeln, die je nach Hausordnung variieren. Unabhängig davon gilt die Empfehlung der Fachstellen: nicht in geschlossenen Räumen dampfen, in denen sich andere Menschen aufhalten.
Was die Studienlage (un)klar lässt
Klar ist: Das Aerosol ist kein reiner Wasserdampf, und gesundheitlich bedenkliche Stoffe können von Dritten eingeatmet werden. Offen ist dagegen, wie sich eine jahrelange, regelmäßige Belastung Dritter in Innenräumen langfristig auswirkt. Das BIÖG schreibt, wie schädlich Passivdampfen ist, lasse sich aktuell noch nicht sagen; die WHO hält es für zu früh für eine klare Antwort zu den langfristigen Auswirkungen. Für dich heißt das: Nimm den Vorsorgegedanken ernst, statt aus der Datenlücke einen Freibrief zu machen.
Wie du als Dampfer Rücksicht nimmst
Ein paar einfache Regeln schützen die Menschen um dich herum:
- Nicht in geschlossenen Räumen dampfen, in denen sich Nichtdampfende aufhalten – auch nicht im Auto.
- In Gegenwart von Kindern, Schwangeren und Kranken gar nicht dampfen.
- In geselliger Runde nach draußen gehen und Abstand zu anderen halten.
- Im Zweifel kurz fragen, ob es stört.
Häufige Fragen zum Passivdampfen
Ist Passivdampfen für andere ungefährlich?
Das lässt sich nicht sagen. Nach Einschätzung des BfR sind gesundheitliche Risiken für Dritte nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft möglich. Das DKFZ hält eine Gesundheitsgefährdung insbesondere für Kinder, Schwangere und Personen mit Vorerkrankungen für nicht ausgeschlossen. Wie schädlich Passivdampfen genau ist, lässt sich laut BIÖG aktuell noch nicht sagen.
Ist der ausgeatmete Dampf nur Wasserdampf?
Nein. Das Aerosol besteht aus feinen Tröpfchen von Propylenglykol und Glycerin, Aromastoffen und, sofern das Liquid Nikotin enthält, Nikotin. Beim Erhitzen können laut BfR weitere Stoffe wie Formaldehyd und Acetaldehyd entstehen.
Darf ich in der Wohnung dampfen, wenn Kinder da sind?
Davon raten wir ab. Das BfR empfiehlt, E-Zigaretten nicht im Beisein von Kindern zu konsumieren, und das DKFZ rät, sie keineswegs in geschlossenen Räumen in Anwesenheit von Nichtrauchenden zu verwenden. Geh in Gegenwart von Kindern zum Dampfen nach draußen.
Schadet Passivdampf in der Schwangerschaft?
Ausschließen lässt sich das nicht. Das BfR empfiehlt, E-Zigaretten nicht im Beisein von Schwangeren zu konsumieren, und das BIÖG rät Schwangeren, dem Dampf vorsorglich aus dem Weg zu gehen. Das DKFZ nennt Schwangere ausdrücklich unter den Personen, für die eine Gesundheitsgefährdung nicht auszuschließen ist.
Gibt es schon Langzeitstudien zum Passivdampfen?
Belastbare Langzeitdaten fehlen noch. Laut WHO ist es zu früh für eine klare Antwort zu den langfristigen Auswirkungen der Nutzung von E-Zigaretten oder des Kontakts mit ihren Emissionen. Das BIÖG schreibt, wie schädlich Passivdampfen ist, lasse sich aktuell noch nicht sagen.
Zusammengefasst: Passivdampf ist kein reiner Wasserdampf. BfR, DKFZ und WHO halten gesundheitliche Risiken für Umstehende für möglich, und belastbare Langzeitdaten fehlen. Die Fachstellen empfehlen deshalb, nicht in geschlossenen Räumen mit Nichtdampfenden und nicht im Beisein von Kindern, Schwangeren oder Kranken zu dampfen.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine ärztliche Beratung. Nikotinhaltige E-Zigaretten tragen den Warnhinweis „Dieses Produkt enthält Nikotin: einen Stoff, der sehr stark abhängig macht.“ Die Abgabe von E-Zigaretten an Kinder und Jugendliche ist nach § 10 Jugendschutzgesetz verboten – auch im Versandhandel und auch bei nikotinfreien Produkten.
Quellen: Bundesinstitut für Risikobewertung, „E-Zigaretten: Alles andere als harmlos“ (Fragen und Antworten, Stand 08.04.2025); Deutsches Krebsforschungszentrum, „Fakten zum Rauchen: Gesundheitsrisiken von E-Zigaretten“ (2024); Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit, rauchfrei-info.de: „E-Zigarette (Vape)“; WHO, „Tobacco: E-cigarettes“ (Fragen und Antworten, 19.01.2024); § 27 TabakerzV; § 10 JuSchG.