OXVA NeXlim 2 Pod Kit – 2000 mAh, 40 Watt, Display

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OXVA NeXlim 2 Pod Kit Black Leather
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OXVA NeXlim 2 Pod Kit – 2000 mAh, 40 Watt, Display

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Das OXVA NeXlim 2 Pod Kit ist ein nachfüllbares Pod-System von OXVA mit integriertem 2000-mAh-Akku, 0,85-Zoll-Farbdisplay und einstellbarer Leistung von 5 bis 40 Watt (Modi BOOST und ECO). Es nutzt NeXlim-Pods mit 2 ml Füllmenge; zwei Pods mit 0,6 und 0,8 Ohm liegen bei.

Technische Daten

Marke / Hersteller OXVA
Akku 2000 mAh, integriert (Herstellerangabe)
Leistung 5–40 W, einstellbar; Modi BOOST und ECO
Pod-System OXVA NeXlim (NeXlim Cartridge UNITECH 3.0, Dual-Mesh-Coil)
Füllmenge 2 ml je Pod (EU-Version)
Befüllung von oben (Top Fill)
Mitgelieferte Pods 1 × 0,6 Ohm (eingesetzt), 1 × 0,8 Ohm
Auslösung Zugautomatik; eine Taste für Ein/Aus und Einstellungen
Anzeige 0,85-Zoll-Farbdisplay
Luftzufuhr Airflow-Regler mit 3 Stufen, MTL bis RDL
Laden USB-C, 5 V / 3 A; 80 % in ca. 20 Minuten (Herstellerangabe)
Maße 127,5 × 28,5 × 17,5 mm
Gewicht 88,5 g (Gerät)
Material Zinklegierung, PCTG, PC/PU
Lieferumfang 1 × NeXlim 2, 1 × NeXlim Pod 0,6 Ohm 2 ml (eingesetzt), 1 × NeXlim Pod 0,8 Ohm 2 ml, 1 × USB-C-Kabel, Bedienungsanleitung

Farben

  • Black Leather
  • Black Warrior
  • Bright Brown Leather
  • Color Clash
  • Green Leather
  • Mocha Brown Leather
  • Pearly White
  • Shiny Pink
  • Shiny Purple

Passende Pods

Das Gerät nutzt ausschließlich NeXlim-Pods von OXVA (NeXlim Cartridge UNITECH 3.0, 2 ml, Dual-Mesh-Coil, 0,6 / 0,8 / 1,2 Ohm). Xlim-Pods passen nicht. Befüllt werden die Pods mit Liquid aus 10-ml-Flaschen, zum Beispiel Nikotinsalz-Liquids 10 ml.

Bedienung

  • 5 × Taste: Ein/Aus
  • 2 × Taste: Modus BOOST/ECO
  • 3 × Taste: Leistung einstellen
  • 4 × Taste: Display-Design wechseln
  • Abschaltung nach 8 Sekunden Dauerzug

Akku und Entsorgung

EU-Batterieverordnung, Art. 11 (gilt ab 18.02.2027): Nach Art. 11 der Verordnung (EU) 2023/1542 müssen Produkte mit eingebautem Akku (Gerätebatterie), die ab dem 18. Februar 2027 in der EU in Verkehr gebracht werden, so gebaut sein, dass Endnutzer den Akku selbst entnehmen und ersetzen können – ohne Hitze, Lösungsmittel oder herstellerspezifisches Werkzeug; handelsübliches Werkzeug ist zulässig, Spezialwerkzeug nur, wenn es unentgeltlich beiliegt. Art. 11 unterscheidet nicht zwischen Einweg- und wiederaufladbaren Geräten: Betroffen sind auch Pod-Akkuträger, deren Akku fest verbaut ist und sich nicht so entnehmen lässt. Ausnahmen gibt es nur für eng umrissene Fälle (z. B. Geräte für Nassbereiche, bestimmte Medizinprodukte); E-Zigaretten sind darin nicht genannt, auch nicht in der Erweiterung, die die EU-Kommission im Juli 2026 beschlossen hat. In ihren Leitlinien zu Art. 11 (rechtlich nicht verbindlich) nennt die Kommission E-Zigaretten ausdrücklich als Beispiel für Produkte, deren kleine Lithium-Akkus im Abfall Brände verursachen können. Pods und Liquids ohne eigenen Akku fallen nicht unter diese Pflicht. Maßgeblich ist das Inverkehrbringen, also die erstmalige Bereitstellung jedes einzelnen Geräts auf dem EU-Markt – nicht, seit wann ein Modell angeboten wird. Die Pflicht trifft diejenigen, die Geräte in der EU in Verkehr bringen (in der Regel Hersteller oder Importeure); die Nutzung bereits gekaufter Geräte regelt Art. 11 nicht. Ob und in welcher Ausführung einzelne Modelle ab 2027 angeboten werden, hängt von Herstellern und Importeuren ab. Quellen: Verordnung (EU) 2023/1542, Art. 11 und Art. 96; Leitlinien der EU-Kommission C/2025/214 (aktualisiert am 14.07.2026); Delegierte Verordnung C(2026) 5031 vom 14.07.2026. Stand: September 2026, keine Rechtsberatung.

Altgeräte und Akkus gehören nicht in den Hausmüll; sie werden über kommunale Sammelstellen oder die Rücknahme im Handel entsorgt (Rücknahme Elektrogeräte).

Mehr zum Zeitplan im Artikel Einweg-Vape-Verbot 2026/2027.

Häufige Fragen

Passen die Xlim-Pods in das NeXlim 2? Nein. Das NeXlim 2 nutzt NeXlim-Pods (NeXlim Cartridge UNITECH 3.0).

Ist Liquid im Lieferumfang enthalten? Nein. Im Lieferumfang sind zwei leere Pods (0,6 und 0,8 Ohm); Liquid wird separat gekauft.

Wie viel Liquid passt in einen Pod? 2 ml (EU-Version).

Wie wird das Gerät geladen? Über USB-C mit 5 V / 3 A; ein Kabel liegt bei.

Was bedeuten BOOST und ECO? Zwei Leistungsmodi: BOOST mit höherer, ECO mit niedrigerer Leistung.

Gilt die EU-Batterieverordnung auch für dieses Gerät? Das hängt davon ab, ob sich der Akku vom Nutzer entnehmen und ersetzen lässt. Nach Art. 11 der Verordnung (EU) 2023/1542 müssen Produkte mit eingebautem Akku (Gerätebatterie), die ab dem 18. Februar 2027 in der EU in Verkehr gebracht werden, so gebaut sein, dass Endnutzer den Akku selbst entnehmen und ersetzen können. Art. 11 unterscheidet nicht zwischen Einweg- und wiederaufladbaren Geräten: Betroffen sind auch Pod-Akkuträger, deren Akku fest verbaut ist und sich nicht so entnehmen lässt. Pods und Liquids ohne eigenen Akku fallen nicht unter diese Pflicht. Die Pflicht trifft diejenigen, die Geräte in der EU in Verkehr bringen (in der Regel Hersteller oder Importeure); die Nutzung bereits gekaufter Geräte regelt Art. 11 nicht. Stand: September 2026.

Herstellerangaben

  • Hersteller: Shenzhen Future Tech Co., Ltd (Marke OXVA), #601, #801, Block 1 of Wan Ting Bldg, Baoyuan Rd, Xixiang Street, Bao'an, Shenzhen, China, support@oxva.com
  • Verantwortliche Person in der EU / Importeur: Intrade Concepts GmbH, Barentsstr. 13, 53881 Euskirchen, Deutschland, info@e-zigaretten-handel.de

Verkauf nur an Personen ab 18 Jahren.

Angaben zur Produktsicherheit

Keine GPSR-Konformitätsdaten für dieses Produkt verfügbar.

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