Von Justin Flick · zuletzt aktualisiert im September 2026 · Lesezeit ca. 6 Minuten
Kurzantwort: Technisch sind beide Einweg-Vapes nahezu gleich: 2 ml Liquid, 20 mg/ml Nikotinsalz, bis zu rund 600 Züge und Zugautomatik; die Reichweite begrenzt bei beiden das Liquid, nicht der Akku. Stand November 2026 führt Vapechamp die Flerbar M; die Elf Bar 600 ist nicht mehr im Sortiment, auch nicht nikotinfrei.
Beim Stichwort Einweg-Vape fallen fast immer zuerst zwei Namen: der Elf Bar 600 und die Flerbar M mit fast identischem Datenblatt. Auf den ersten Blick wirken beide austauschbar – 2 ml Tank, 20 mg Nikotinsalz, rund 600 Züge. Unterschiede gibt es vor allem bei der Sortenwahl. Wir haben beide Geräte anhand der Herstellerangaben gegenübergestellt.
Worin sich Flerbar M und Elf Bar 600 ähneln
Damit klar ist, worüber wir reden: Beide Geräte gehören zur Klasse der klassischen Einweg-Vapes. Das bedeutet, sie kommen fertig befüllt und geladen aus der Verpackung, lassen sich weder nachfüllen noch aufladen und werden nach dem letzten Zug fachgerecht entsorgt. Die Gemeinsamkeiten sind dabei größer als die Unterschiede:
- Tankvolumen: jeweils 2 ml Liquid – die in der EU per TPD festgelegte Höchstmenge für nikotinhaltige Einweg-Vapes.
- Nikotin: beide mit 20 mg/ml Nikotinsalz, dem ebenfalls gesetzlichen Maximum.
- Züge: jeweils bis zu rund 600 Züge pro Gerät – daher auch die „600" im Namen des Elf Bar.
- Bedienung: beide arbeiten mit Zugautomatik, also ganz ohne Knopf. Du ziehst, das Gerät aktiviert sich von selbst.
Der direkte Vergleich auf einen Blick
Die wichtigsten Eckdaten beider Geräte haben wir dir in einer Tabelle gegenübergestellt. Die Werte stammen aus den Herstellerangaben und unseren eigenen Shop-Daten (Stand September 2026):
| Merkmal | Flerbar M | Elf Bar 600 |
|---|---|---|
| Züge (ca.) | bis zu 600 | bis zu 600 |
| Tankvolumen | 2 ml | 2 ml |
| Nikotinstärke | 20 mg/ml Nikotinsalz | 20 mg/ml Nikotinsalz |
| Akku | 550 mAh (integriert) | 550 mAh (integriert) |
| Aktivierung | Zugautomatik | Zugautomatik |
| Sortenauswahl | über 20 Sorten | große Auswahl |
| Wiederaufladbar | nein | nein |
Auf dem Papier liegen beide eng beieinander: Für die Flerbar M und den Elf Bar 600 nennen die Hersteller jeweils einen 550-mAh-Akku. Unterschiede gibt es bei der Sortenauswahl.
Akku und Reichweite im Vergleich
Beim Akku gibt es laut Herstellerangaben keinen Unterschied: Flerbar M und Elf Bar 600 haben jeweils einen 550-mAh-Akku. Begrenzend ist bei einer Einweg-Vape in der Regel das Liquid, nicht der Akku. Beide Tanks fassen 2 ml, also reicht der Vorrat rechnerisch für eine ähnliche Zahl an Zügen.
Geschmack und Sortenvielfalt
Geschmack ist subjektiv. Zur Sortenauswahl:
- Flerbar M: über 20 Geschmacksrichtungen, von Strawberry Lemonade über Blue Razz bis Pink Watermelon.
- Elf Bar 600: seit Jahren am Markt, mit großer Sortenauswahl. Beispiele sind Blue Razz Lemonade oder Watermelon.
Flerbar-Sorten stehen in der Kategorie Flerbar Pods und Flerbar M, die Elfbar 800 in der Kategorie Elfbar 800 (die Elf Bar 600 ist nicht mehr im Sortiment, auch nicht nikotinfrei).
Preis und Verfügbarkeit
Den aktuellen Preis zeigt die jeweilige Produktseite. Stand November 2026 ist die Flerbar M gelistet; die Elf Bar 600 ist nicht mehr im Sortiment, auch nicht nikotinfrei.
Bei einer Einweg-Vape wird jeweils das komplette Gerät ersetzt, bei einem nachfüllbaren System nur Pod oder Liquid. Mehr dazu im ehrlichen Kostenvergleich Einweg gegen Pod-System.
Fazit und Blick nach 2027
Technisch unterscheiden sich Flerbar M und Elf Bar 600 kaum: gleiche Liquidmenge, gleiche Nikotinstärke und laut Hersteller gleiche Akkukapazität. Unterschiede gibt es bei den angebotenen Sorten. Bei Vapechamp ist von beiden nur die Flerbar M gelistet.
Nach Art. 11 der EU-Batterieverordnung 2023/1542 müssen Geräte mit eingebautem Akku, die ab dem 18. Februar 2027 in Verkehr gebracht werden, so gebaut sein, dass Endnutzer den Akku selbst entnehmen und ersetzen können – das betrifft Einweg-Vapes ebenso wie Akkuträger, deren Akku fest verbaut ist; Pods und Liquids ohne eigenen Akku fallen nicht darunter. Zudem gilt seit dem 1. Juli 2026 eine Händler-Rücknahmepflicht für Altgeräte. Mehr zum Zeitplan im Artikel Einweg-Vape-Verbot 2026/2027.
Wiederaufladbare Alternativen sind das Flerbar Pod-System mit Pods im 2er-Pack und das Elfbar ELFA System. Mehr dazu im Beitrag Von der Einweg-Vape umsteigen und in der Übersicht der besten Einweg-Alternativen 2026.
Häufige Fragen zu Flerbar M und Elf Bar 600
Was ist besser: Flerbar M oder Elf Bar 600?
Technisch sind beide fast gleich: 2 ml Liquid, 20 mg/ml Nikotinsalz, rund 600 Züge und laut Hersteller jeweils ein 550-mAh-Akku. Unterschiede gibt es bei den Sorten; bei Vapechamp ist von beiden nur die Flerbar M gelistet.
Wie viele Züge schaffen Flerbar M und Elf Bar 600?
Beide Geräte liefern bis zu rund 600 Züge. Da beide einen 2-ml-Tank haben, ist die tatsächliche Reichweite nahezu identisch und hängt vor allem von deinem Zugverhalten ab.
Begrenzt der Akku die Zahl der Züge?
In der Regel nicht. Bei einer Einweg-Vape begrenzt meist das Liquid die Reichweite, nicht der Akku. Flerbar M und Elf Bar 600 haben laut Hersteller jeweils 2 ml Liquid und einen 550-mAh-Akku.
Was kostet die Flerbar M im Vergleich zum Elf Bar 600?
Den aktuellen Preis zeigt die Produktseite der Flerbar M. Die Elf Bar 600 ist bei Vapechamp nicht mehr im Sortiment, auch nicht nikotinfrei.
Gilt die EU-Batterieverordnung auch für wiederaufladbare Pod-Systeme wie Flerbar oder ELFA?
Das hängt davon ab, ob sich der Akku vom Nutzer entnehmen und ersetzen lässt. Nach Art. 11 der Verordnung (EU) 2023/1542 müssen Produkte mit eingebautem Akku (Gerätebatterie), die ab dem 18. Februar 2027 in der EU in Verkehr gebracht werden, so gebaut sein, dass Endnutzer den Akku selbst entnehmen und ersetzen können. Art. 11 unterscheidet nicht zwischen Einweg- und wiederaufladbaren Geräten: Betroffen sind auch Pod-Akkuträger, deren Akku fest verbaut ist und sich nicht so entnehmen lässt. Pods und Liquids ohne eigenen Akku fallen nicht unter diese Pflicht. Die Pflicht trifft diejenigen, die Geräte in der EU in Verkehr bringen (in der Regel Hersteller oder Importeure); die Nutzung bereits gekaufter Geräte regelt Art. 11 nicht. Stand: September 2026.
Die lieferbaren Einweg-Geräte stehen in der Einweg-Vape-Kategorie, nachfüllbare Geräte unter Pod-Kits.