Was kostet Dampfen im Monat? Kostenfaktoren und Rechenweg

Wie viel kostet Dampfen wirklich? Der ehrliche Kostencheck - Vapechamp.de

Von Justin Flick · zuletzt aktualisiert im Oktober 2026 · Lesezeit ca. 6 Minuten

„Was kostet Dampfen eigentlich im Monat?“ Eine einzelne Zahl gibt es darauf nicht. Die laufenden Kosten hängen davon ab, wie viel Liquid du verbrauchst, welche Bauart du nutzt und welche Teile regelmäßig ersetzt werden. Dieser Ratgeber erklärt die einzelnen Kostenfaktoren und zeigt einen Rechenweg, in den du deine eigenen Werte einsetzen kannst. Konkrete Preise nennt er nicht, weil sie je nach Produkt, Packungsgröße und Zeitpunkt unterschiedlich sind. Vapechamp ist ein Händler; der Text ist eine allgemeine Information.

Die Annahme: womit wir rechnen

Grundlage jeder Kostenrechnung ist der eigene Verbrauch. Als Rechenbeispiel dient hier ein regelmäßiger Verbrauch:

  • Rund 2 ml Liquid pro Tag – das entspricht etwa 60 ml im Monat oder grob 730 ml im Jahr.
  • Nikotinhaltige Einweg-E-Zigaretten und Einwegkartuschen (vorgefüllte Pods) dürfen nach § 14 Abs. 1 TabakerzG ein Volumen von höchstens 2 ml haben. Bei 2 ml Füllmenge entspricht der Beispielverbrauch also etwa einem Gerät oder einem Pod pro Tag.
  • Alle drei Wege werden auf derselben Liquid-Menge verglichen, damit sie vergleichbar bleiben.

Wer weniger dampft, kommt auf entsprechend kleinere Mengen, wer mehr dampft, auf größere. Die Mengen unten sind ein Richtwert zum Selbernachrechnen, keine Messung. Begriffe wie Pod, Coil oder Leerpod erklärt der Ratgeber Pod-System erklärt.

Weg 1: Einweg-Vapes – Gerät und Liquid in einem

Bei einer Einweg-E-Zigarette bilden Akku, Verdampfer (Coil), Tank und Liquid eine Einheit. Ist das Liquid aufgebraucht oder der Akku leer, wird das ganze Gerät ersetzt. Mit jedem Gerät bezahlst du also nicht nur das Liquid, sondern auch Akku, Coil und Gehäuse. Worauf es bei preisgünstigen Geräten ankommt, beschreibt der Ratgeber Preisgünstige Vapes: worauf achten.

Beim Beispielverbrauch von 2 ml pro Tag und 2 ml Füllmenge sind das rund 30 Geräte im Monat. Die Monatskosten ergeben sich aus dieser Stückzahl mal dem Preis je Gerät. Leere Einweg-Geräte sind Elektro-Altgeräte: Endnutzer haben sie einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen (§ 10 Abs. 1 ElektroG), sie gehören also nicht in den Hausmüll. Hinweise zur Rückgabe stehen auf der Seite Rücknahme Elektrogeräte.

Weg 2: vorgefülltes Pod-System – Akku einmal, Pods laufend

Beim Pod-System mit Fertig-Pods sind Gerät und Liquid getrennt. Der wiederaufladbare Akkuträger wird einmal angeschafft und per USB-C geladen. Laufend ersetzt werden nur die vorgefüllten Pods, in denen Liquid und Coil sitzen. Auch nikotinhaltige Fertig-Pods haben als Einwegkartuschen höchstens 2 ml (§ 14 Abs. 1 TabakerzG).

Beim Beispielverbrauch sind das rund 30 Pods im Monat. Die Monatskosten ergeben sich aus der Zahl der Pods mal dem Preis je Pod. Der Akkuträger kommt einmalig hinzu und wird erst wieder fällig, wenn der Akku nachlässt oder das Gerät defekt ist. Ob ein Pod auf einen Akkuträger passt, steht in den Herstellerangaben; Pods verschiedener Systeme passen in der Regel nicht aufeinander. Akkuträger der unteren Preisklasse vergleicht der Ratgeber zu günstigen Pod-Systemen.

Weg 3: selbst befüllen – Liquid aus der Flasche

Bei einem offenen System befüllst du einen Leerpod oder Tank selbst mit Liquid aus der Flasche. Nikotinhaltige Nachfüllbehälter dürfen nach § 14 Abs. 1 TabakerzG ein Volumen von höchstens 10 ml haben. 10 ml entsprechen rechnerisch dem Inhalt von fünf Pods oder Einweg-Geräten mit je 2 ml.

Bei 60 ml Verbrauch im Monat sind das rund sechs 10-ml-Flaschen. Dazu kommen Leerpods oder Coils, die nach einer bestimmten Zahl von Befüllungen ersetzt werden; wie viele Befüllungen ein Leerpod verträgt, geben die Hersteller an. Selbstbefüllen bedeutet etwas mehr Handarbeit: nachfüllen, die Watte nach dem Befüllen kurz einziehen lassen und den Pod rechtzeitig wechseln.

Die Kostenfaktoren auf einen Blick

Hier die drei Wege nebeneinander, gerechnet auf rund 2 ml Liquid pro Tag, also etwa 60 ml im Monat. Die Monatsmenge setzt du mit deinen eigenen Preisen in den Rechenweg darunter ein.

Weg Einmalig Laufend Monatsmenge (Beispiel 60 ml)
Einweg-Vape – komplette Geräte (je höchstens 2 ml) ca. 30 Geräte
Pod-System Akkuträger vorgefüllte Pods (je höchstens 2 ml) ca. 30 Pods
Selbst befüllen Gerät mit Leerpod oder Tank Liquid (Flaschen je höchstens 10 ml), Leerpods oder Coils ca. 6 Flaschen à 10 ml, dazu Leerpods oder Coils nach Herstellerangabe

Die Volumengrenzen von 2 und 10 ml gelten nach § 14 Abs. 1 TabakerzG für nikotinhaltige Produkte. Rechenweg: Monatskosten = Verbrauch in ml pro Tag × 30 ÷ Füllmenge je Einheit in ml × Preis je Einheit, dazu laufende Verschleißteile. Beispiel für das Selbstbefüllen: 2 ml × 30 ÷ 10 ml = 6 Flaschen im Monat. Einmalige Anschaffungen wie ein Akkuträger lassen sich auf die Monate verteilen, in denen du das Gerät nutzt.

Was die laufenden Kosten beeinflusst

Neben der Bauart wirken sich ein paar Punkte im Alltag auf die laufenden Kosten aus:

  • Der eigene Verbrauch: Die Liquid-Menge pro Tag ist der größte Faktor. Wer seinen Verbrauch kennen will, notiert eine Woche lang, wie oft Pod, Gerät oder Flasche gewechselt werden.
  • Lebensdauer von Coil und Leerpod: Trockendampfen, also Ziehen mit zu wenig Liquid in der Watte, und eine neue Coil, deren Watte noch nicht vollgesogen ist, verkürzen die Lebensdauer. Hinweise zur Pflege stehen im Ratgeber Pod-System erklärt.
  • Der Akku: Wie lange ein Akkuträger hält, hängt auch vom Laden und Lagern ab. Hinweise dazu stehen auf der Seite Lithium-Akkus sicher laden, lagern und transportieren.
  • Strom: Ein Akku mit 500 mAh und 3,7 V Nennspannung speichert rund 1,85 Wh (0,5 Ah × 3,7 V). Auch eine tägliche Vollladung ergibt damit rund 0,06 kWh im Monat, zuzüglich Ladeverlusten.
  • Altgeräte zurückgeben: Vertreiber, die E-Zigaretten im Sortiment führen, müssen alte E-Zigaretten unentgeltlich zurücknehmen; die Rücknahme darf nicht an einen Kauf geknüpft werden, und das gilt auch im Versandhandel (§ 17 Abs. 1a und 2 ElektroG).

Was die Rechnung nicht abbildet

Die Rechnung oben betrifft nur Geld. Über gesundheitliche Fragen sagt sie nichts aus. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat seine Fragen und Antworten zum Thema mit „E-Zigaretten: Alles andere als harmlos“ überschrieben. Nikotinhaltige Produkte tragen den Pflichtwarnhinweis „Dieses Produkt enthält Nikotin: einen Stoff, der sehr stark abhängig macht.“ (§ 27 Abs. 2 TabakerzV). Mehr dazu im Ratgeber Ist Dampfen schädlich für die Lunge?.

Häufige Fragen zu den Kosten beim Dampfen

Was kostet Dampfen im Monat ungefähr?

Das hängt vom eigenen Verbrauch, von der Bauart und von den Preisen der genutzten Produkte ab. Bei rund 2 ml Liquid pro Tag sind das im Monat etwa 30 Einweg-Geräte oder 30 vorgefüllte Pods mit je 2 ml oder sechs 10-ml-Flaschen Liquid. Multipliziert mit dem Preis je Einheit ergibt sich die Monatssumme; beim Pod-System und beim Selbstbefüllen kommt das Gerät einmalig hinzu, beim Selbstbefüllen außerdem Leerpods oder Coils.

Welche Kosten fallen bei den einzelnen Bauarten an?

Bei Einweg-E-Zigaretten werden mit jedem Gerät auch Akku, Coil und Gehäuse ersetzt. Beim Pod-System mit Fertig-Pods wird der Akkuträger einmal angeschafft, laufend ersetzt werden die Pods mit Liquid und Coil. Beim Selbstbefüllen fallen laufend Liquid sowie Leerpods oder Coils an.

Wie rechne ich meine eigenen Kosten aus?

Monatskosten = Verbrauch in ml pro Tag × 30 ÷ Füllmenge je Einheit in ml × Preis je Einheit, dazu laufende Verschleißteile wie Leerpods oder Coils. Einmalige Anschaffungen wie ein Akkuträger lassen sich auf die Nutzungsdauer verteilen.

Was kostet das Laden des Akkus?

Ein Akku mit 500 mAh und 3,7 V speichert rund 1,85 Wh. Auch bei täglicher Vollladung sind das rund 0,06 kWh im Monat, zuzüglich Ladeverlusten. Multipliziert mit deinem Strompreis je kWh ergibt sich der Betrag.

Unterm Strich hängen die Kosten vom eigenen Verbrauch und von der Bauart ab. Mit dem Rechenweg oben und deinen eigenen Werten lässt sich die Summe für den eigenen Fall nachrechnen.

Quellen: Tabakerzeugnisgesetz § 14 Abs. 1; Tabakerzeugnisverordnung § 27 Abs. 2; Elektro- und Elektronikgerätegesetz §§ 10, 17 (gesetze-im-internet.de); Bundesinstitut für Risikobewertung, „E-Zigaretten: Alles andere als harmlos“, Fragen und Antworten (bfr.bund.de).

Justin Flick
Jugendschutzbeauftragter bei Vapechamp

Unsere Ratgeber stützen sich auf Herstellerangaben und die Produktdaten im Shop. Rechtliche Hinweise beziehen sich auf die geltenden Vorschriften, unter anderem Tabakerzeugnisgesetz und Jugendschutzgesetz. Fehler gefunden? Schreib an kontakt@vapechamp.de.

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