Von Justin Flick · zuletzt aktualisiert im Oktober 2026 · Lesezeit ca. 6 Minuten
Viele Menschen in Deutschland versuchen, mit dem Rauchen aufzuhören, und manche fragen sich dabei, welche Rolle E-Zigaretten spielen. Dieser Ratgeber fasst zusammen, wie deutsche Fachstellen die Frage einordnen – das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG, früher BZgA), das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) und das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) –, was rechtlich gilt und wo es kostenfreie Unterstützung beim Rauchstopp gibt. Vorab: Vapechamp ist ein Händler für E-Zigaretten. Dieser Beitrag ist keine Empfehlung, E-Zigaretten zum Rauchstopp zu verwenden, und ersetzt keine ärztliche Beratung.
Was die Forschung bisher zeigt
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) nennt als mögliche Quellen gesundheitlicher Risiken das Nikotin, die Verneblungs-, Wirk- und Zusatzstoffe sowie mögliche Verunreinigungen; durch die Hitzeeinwirkung können zudem weitere gesundheitsgefährdende Stoffe entstehen. Über die langfristigen gesundheitlichen Folgen von E-Zigaretten ist laut BfR derzeit noch wenig bekannt.
Das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) bezeichnet E-Zigaretten als „keineswegs harmlose Life-Style-Produkte“, die Gesundheitsrisiken bergen: Das Aerosol enthält gesundheitsschädliche und krebserzeugende Substanzen, und der Gebrauch kann zu einer Abhängigkeit führen. Zu möglichen langfristigen Folgen lässt die aktuelle Studienlage laut DKFZ keine verlässlichen Aussagen zu.
Auch das BIÖG weist auf seinem Portal rauchfrei-info.de darauf hin, dass es noch keine Langzeit-Studien zur Gesundheitsschädlichkeit von E-Zigaretten gibt. Einige Untersuchungen deuten laut BIÖG darauf hin, dass der Konsum Entzündungen fördern und die Innenwände von Blutgefäßen schädigen könnte.
E-Zigarette und Rauchstopp: wie Fachstellen die Studienlage einordnen
Das BIÖG fasst den Stand so zusammen: Nach aktuellem wissenschaftlichem Kenntnisstand lässt sich die E-Zigarette nicht allgemein als Mittel zum Rauchstopp empfehlen. Bisherige Studien zu diesem Thema sind laut BIÖG wenig belastbar und kommen teilweise zu unterschiedlichen Ergebnissen.
Das DKFZ hält fest, dass E-Zigaretten – im Gegensatz zur Nikotinersatztherapie – keine wirksamkeits- und sicherheitsgeprüften Medizinprodukte zur Tabakentwöhnung sind. Nach einem Rauchstopp nutzen viele die E-Zigarette langfristig weiter; Abhängigkeit und Gesundheitsrisiko bleiben dann bestehen. Den wirksamsten Gesundheitsschutz sieht das DKFZ darin, das Rauchen und den Gebrauch aller Tabak- und Nikotinprodukte zu beenden.
Die Rolle des Nikotins beim Rauchstopp
Eines der Haupthindernisse beim Aufhören ist die Nikotinabhängigkeit. Sie hat eine körperliche und eine psychische Seite: Der Körper reagiert auf das Ausbleiben des Nikotins mit Entzugserscheinungen, und über Jahre eingeübte Gewohnheiten und Rituale bleiben bestehen. Nikotin macht abhängig – gleich ob es aus einer Zigarette oder einer E-Zigarette kommt. Auf nikotinhaltigen E-Zigaretten und Liquids ist deshalb der Warnhinweis „Dieses Produkt enthält Nikotin: einen Stoff, der sehr stark abhängig macht.“ vorgeschrieben (§ 27 Abs. 2 TabakerzV).
Zur Linderung körperlicher Entzugserscheinungen nennt das BIÖG die Nikotinersatztherapie, etwa mit Pflaster, Kaugummi oder Spray. Diese Präparate sollen laut BIÖG gemäß der Packungsbeilage angewendet werden; sie ersetzen das Nikotin, aber nicht die notwendigen Verhaltensänderungen nach einem Rauchstopp. Welche Unterstützung im Einzelfall passt, klärst du am besten ärztlich, in der Apotheke oder bei der Telefonberatung des BIÖG.
Bedenken und offene Fragen
Die wichtigsten Vorbehalte der Fachstellen im Überblick:
- Fehlende Langzeitdaten. Laut BfR ist über die langfristigen Folgen noch wenig bekannt, laut DKFZ lässt die Studienlage keine verlässlichen Aussagen zu, und laut BIÖG fehlen aussagekräftige Langzeit-Studien.
- Gleichzeitiger Konsum. Laut BIÖG besteht bei Personen, die die E-Zigarette als Hilfsmittel zum Rauchstopp einsetzen, das Risiko, dass sich ein paralleler Gebrauch von Tabak- und E-Zigaretten entwickelt. Der gleichzeitige Gebrauch scheint laut DKFZ ähnlich schädlich zu sein wie der alleinige Gebrauch von Tabakzigaretten.
- Gewohnheiten bleiben. Beim Wechsel von der Tabak- zur E-Zigarette werden Rauchrituale und -gewohnheiten beibehalten. Das Risiko für einen Rückfall in das alte Rauchverhalten kann dadurch laut BIÖG steigen.
- Jugendschutz. Laut BIÖG ist es vorstellbar, dass eine durch E-Zigaretten entstandene Nikotinabhängigkeit bei einigen Menschen das Risiko für einen Einstieg in das Rauchen erhöht. Die Abgabe an Kinder und Jugendliche ist nach § 10 Jugendschutzgesetz verboten – auch im Versandhandel und auch bei nikotinfreien Produkten.
- Meldung ist keine Zulassung. Hersteller und Importeure müssen E-Zigaretten und Nachfüllbehälter sechs Monate vor dem Inverkehrbringen bei der zuständigen Behörde melden (§ 24 TabakerzV). Diese Meldung ist keine Zulassung und sagt nichts darüber aus, dass ein Produkt unbedenklich ist.
Forschungsstand im Überblick
Die folgende Tabelle fasst die Einordnung der Fachstellen zusammen.
| Aspekt | Einordnung | Quelle |
|---|---|---|
| E-Zigarette als Mittel zum Rauchstopp | Nicht allgemein zu empfehlen; Studien wenig belastbar und teilweise widersprüchlich | BIÖG |
| Prüfung als Entwöhnungsmittel | Keine wirksamkeits- und sicherheitsgeprüften Medizinprodukte zur Tabakentwöhnung | DKFZ |
| Langzeitfolgen dauerhaften Dampfens | Derzeit keine verlässlichen Aussagen möglich | BfR, DKFZ, BIÖG |
| Gleichzeitiges Rauchen und Dampfen | Scheint ähnlich schädlich wie alleiniges Rauchen | DKFZ |
| Abhängigkeit | Nikotin macht abhängig; viele nutzen die E-Zigarette nach dem Rauchstopp langfristig weiter | DKFZ, § 27 TabakerzV |
| Jugendschutz | Abgabeverbot an Kinder und Jugendliche, auch für nikotinfreie Produkte | § 10 JuSchG |
Kostenfreie Unterstützung beim Rauchstopp
Wer mit dem Rauchen aufhören möchte, findet beim BIÖG kostenfreie Hilfen:
- Telefonberatung zur Rauchentwöhnung: 0800 8 31 31 31 (kostenfreie Servicenummer), montags bis donnerstags von 10 bis 22 Uhr und freitags bis sonntags von 10 bis 18 Uhr. Auf Wunsch ruft die Beratung während der Ausstiegsphase auch zurück.
- Online-Ausstiegsprogramm und Chat auf rauchfrei-info.de (kostenlose Anmeldung).
- Gruppenprogramme: Das Rauchfrei-Programm von BIÖG und IFT (Institut für Therapieforschung) beruht auf der kognitiven Verhaltenstherapie; laut BIÖG erhöht die Teilnahme die Chancen auf einen erfolgreichen Rauchstopp.
- Ärztliche Begleitung: Hausarztpraxen beraten zu Nikotinersatztherapie und medikamentöser Unterstützung.
Wer bereits dampft und damit aufhören möchte, findet Hinweise zu Entzugssymptomen und Strategien im Beitrag Mit dem Dampfen aufhören.
Häufige Fragen zu E-Zigarette und Rauchstopp
Ist die E-Zigarette ein offiziell zugelassenes Entwöhnungsmittel?
Nein. E-Zigaretten sind in Deutschland keine zugelassenen Arzneimittel oder Medizinprodukte zur Raucherentwöhnung. Das DKFZ hält fest, dass sie – im Gegensatz zur Nikotinersatztherapie – nicht auf Wirksamkeit und Sicherheit bei der Tabakentwöhnung geprüft sind. Wer mit dem Rauchen aufhören möchte, findet ärztliche Begleitung in der Hausarztpraxis und kostenfreie Beratung beim BIÖG.
Empfehlen deutsche Fachstellen die E-Zigarette zum Rauchstopp?
Nein, nicht allgemein. Laut BIÖG lässt sich die E-Zigarette nach aktuellem wissenschaftlichem Kenntnisstand nicht allgemein als Mittel zum Rauchstopp empfehlen; die bisherigen Studien sind wenig belastbar und kommen teilweise zu unterschiedlichen Ergebnissen. Das DKFZ sieht den wirksamsten Gesundheitsschutz darin, das Rauchen und den Gebrauch aller Tabak- und Nikotinprodukte zu beenden.
Welche Hilfen zum Rauchstopp gibt es?
Das BIÖG bietet eine kostenfreie Telefonberatung (0800 8 31 31 31), ein Online-Ausstiegsprogramm, einen Chat und Gruppenprogramme an. Viele dieser Hilfen beruhen auf der kognitiven Verhaltenstherapie, deren Wirksamkeit laut BIÖG durch mehrere Studien belegt ist. Bei starker körperlicher Abhängigkeit kann laut BIÖG eine Nikotinersatztherapie die Entzugssymptome in der ersten Zeit mildern; dazu berät die Hausarztpraxis oder die Apotheke.
Ist Nikotin aus der E-Zigarette dasselbe wie eine Nikotinersatztherapie?
Nein. Nikotinersatzprodukte wie Pflaster, Kaugummi oder Spray sollen laut BIÖG gemäß der Packungsbeilage angewendet werden und werden dort als eine der Methoden zum Rauchstopp beschrieben. E-Zigaretten sind laut DKFZ dagegen keine wirksamkeits- und sicherheitsgeprüften Produkte zur Tabakentwöhnung. Nikotin macht in jeder Form abhängig.
Was gilt, wenn man dampft und gleichzeitig weiterraucht?
Laut DKFZ scheint der gleichzeitige Gebrauch von E-Zigaretten und Tabakzigaretten ähnlich schädlich zu sein wie das alleinige Rauchen. Das BIÖG weist darauf hin, dass es nach Einschätzung von Fachleuten gesundheitlich langfristig wenig bringt, die Zahl der gerauchten Zigaretten nur zu verringern. Unterstützung beim vollständigen Rauchstopp bieten die Telefonberatung des BIÖG und die Hausarztpraxis.
Zusammengefasst: Deutsche Fachstellen empfehlen die E-Zigarette nicht allgemein als Mittel zum Rauchstopp. E-Zigaretten sind keine geprüften Entwöhnungsmittel, Nikotin macht abhängig, und zu den Langzeitfolgen des Dampfens gibt es noch keine verlässlichen Aussagen. Wer mit dem Rauchen aufhören möchte, findet kostenfreie Unterstützung bei der Telefonberatung des BIÖG (0800 8 31 31 31) und auf rauchfrei-info.de sowie in der Hausarztpraxis.
Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine ärztliche Beratung. Nikotinhaltige Produkte enthalten Nikotin, einen Stoff, der sehr stark abhängig macht.
Quellen: Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (rauchfrei-info.de, Themenseiten „E-Zigarette“, „Methoden zum Rauchstopp“, „Nikotinersatztherapie“, „Telefonberatung“); Deutsches Krebsforschungszentrum (dkfz.de, „Fakten zum Rauchen: Gesundheitsrisiken von E-Zigaretten“, 2024); Bundesinstitut für Risikobewertung (bfr.bund.de, „Gesundheitliche Bewertung von elektronischen Zigaretten“); Tabakerzeugnisverordnung §§ 24, 27 und Jugendschutzgesetz § 10 (gesetze-im-internet.de).