Nikotin-Shots & Shake-to-Vape einfach erklärt

Nikotin-Shots & Shake-to-Vape einfach erklärt – Ratgeber bei Vapechamp.de

Von Justin Flick · zuletzt aktualisiert im Juni 2026 · Lesezeit ca. 6 Minuten

Nikotin-Shots und Shake-to-Vape – zwei Begriffe, die Einsteiger gern verwechseln, dabei aber eine klare Logik haben. Wer sein Liquid selbst mischen möchte, niedrigere Kosten pro Milliliter anstrebt oder einfach die volle Kontrolle über seine Liquid-Auswahl will, kommt an diesem Konzept früher oder später vorbei. Dieser Ratgeber erklärt, wie das Mischprinzip funktioniert, welche Formeln dahinterstecken und was das Tabakerzeugnisgesetz dazu sagt.

Was ist ein Nikotin-Shot?

Ein Nikotin-Shot ist ein konzentriertes, geschmacksneutrales Liquid mit exakt 20 mg/ml Nikotin – ausschließlich aus VG (pflanzliches Glycerin) und PG (Propylenglykol). Es enthält keinerlei Aroma. Der Shot dient einzig dazu, ein nikotinfreies Aroma-Liquid auf die gewünschte Nikotin-Endstärke anzuheben. Im Handel sind Nikotin-Shots fast ausnahmslos in 10-ml-Fläschchen erhältlich – genau die Maximalmenge, die die EU-Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU (TPD), national umgesetzt im Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG), für nikotinhaltige Liquids vorschreibt.

  • Konzentration: immer 20 mg/ml (gesetzliches Maximum nach TPD)
  • Volumen: immer 10 ml pro Fläschchen (gesetzlich limitiert)
  • Inhalt: VG/PG-Basis, Nikotin – kein Aroma, keine Farbe
  • Zweck: ausschließlich zum Mischen mit nikotinfreien Longfills oder Shortfills

Wer mehr über die Wirkung von Nikotin auf den Körper wissen möchte, findet in unserem Artikel Nikotin – Wirkung auf den Körper eine ausführliche Erklärung. Wichtig: Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) weist darauf hin, dass Nikotin ein starkes Abhängigkeitspotenzial besitzt. Nikotin-Shots sollten nur von Erwachsenen verwendet werden, die bereits dampfen.

Shortfill und Longfill: der Unterschied

Nikotin-Shots werden mit zwei verschiedenen Flüssigkeits-Typen kombiniert:

  • Shortfill: Ein nikotinfreies Aroma-Liquid in einem 60- oder 100-ml-Fläschchen, das nur zu 50 ml bzw. 80 ml befüllt ist. Der Leerraum nimmt genau einen oder zwei Nikotin-Shots auf. Nach dem Schütteln – daher „Shake to Vape“ – ist das Gemisch sofort oder nach kurzer Ruhezeit gebrauchsfertig.
  • Longfill: Ein Aromakonzentrat (je nach Produkt 5 bis 10 ml) in einer größeren Flasche, zum Beispiel 10 ml in einer 60-ml-Flasche. Die Flasche wird mit Base und optional einem Nikotin Shot bis zur angegebenen Menge aufgefüllt; die Dosierung steht auf dem Etikett. Schritt für Schritt: Longfill mischen.

Im Alltag ist der Shortfill-Weg einfacher und deshalb verbreiteter. Wer ein fertiges Nikotinsalz-Liquid ohne Mischaufwand sucht, findet in unserer ELFLIQ-Auswahl oder beim Bar Juice 5000 Liquid bereits fertig dosierte 10-ml-Fläschchen mit 10 oder 20 mg/ml.

Die Mischformel: so rechnest du richtig

Das Mischprinzip folgt einer simplen Verhältnisrechnung. Die Endstärke hängt davon ab, wie viel Nikotin-Shot-Volumen du in das Gesamtvolumen einbringst. Die Formel:

Endstärke (mg/ml) = (Shot-Volumen × Shot-Konzentration) ÷ Gesamtvolumen

Praktisch bedeutet das: Bei einem 50-ml-Shortfill und einem 10-ml-Shot (20 mg/ml) erhältst du 60 ml Gesamtvolumen – und eine Endstärke von (10 × 20) ÷ 60 = 3,3 mg/ml. Das ist für viele Dampfer eine angenehme Mittelstufe. Die folgende Tabelle zeigt die gängigsten Shortfill-Szenarien auf einen Blick:

Shortfill-Basis Nikotin-Shots (20 mg/ml, 10 ml) Gesamtvolumen Nikotin-Endstärke
50 ml (60-ml-Fl.) 1 Shot 60 ml ca. 3 mg/ml
50 ml (60-ml-Fl.) 2 Shots 70 ml ca. 5,7 mg/ml
80 ml (100-ml-Fl.) 1 Shot 90 ml ca. 2,2 mg/ml
80 ml (100-ml-Fl.) 2 Shots 100 ml ca. 4 mg/ml
80 ml (100-ml-Fl.) 4 Shots 120 ml ca. 6,7 mg/ml

Wichtig: 20 mg/ml Endstärke lässt sich mit dieser Methode rein rechnerisch nicht erreichen – dafür bräuchtest du reinen Shot ohne Basis-Anteil. Das TPD erlaubt maximal 20 mg/ml im fertigen Liquid; wer also auf 10 oder 20 mg/ml aus ist, greift besser zu einem fertig dosierten Elfbar ELFLIQ oder dem Bar Juice 5000 in 10 und 20 mg/ml.

Shake-to-Vape: Reifezeit und Schüttelpraxis

Nachdem du den Shot in das Shortfill-Fläschchen gießt und den Verschluss schließt, folgt der namensgebende Schritt: kräftig schütteln, damit sich Aromen, VG/PG und Nikotin gleichmäßig verbinden. Viele Liquids sind danach sofort dampfbar – daher „Shake to Vape“. Komplexe oder dickflüssige Aromen (z. B. Tabak, Sahne, Keks) profitieren allerdings von einer Reifezeit, damit sich die Aromoleküle vollständig entfalten. Die folgende Tabelle gibt Richtwerte je nach Aromaprofil:

Aromakategorie Sofort dampfbar? Empfohlene Reifezeit Zusätzlicher Tipp
Frucht, Menthol, Eiscreme Ja 0–6 Stunden Kurz schütteln, fertig
Beere, tropische Früchte Meistens 6–24 Stunden Kühl und dunkel lagern
Tabak, Karamell, Vanille Bedingt 1–3 Tage Täglich schütteln
Sahne, Keks, Gebäck Nein 3–7 Tage Dunkel, Raumtemperatur

Während der Reifezeit das Fläschchen täglich kurz schütteln und kühl sowie lichtgeschützt lagern. Wie du Liquids generell optimal aufbewahrst, erklären wir in unserem Beitrag Liquid richtig lagern – Haltbarkeit & Tipps. Nikotinfreie Alternativen für den Fall, dass du die Stärke weiter reduzieren möchtest, findest du im Ratgeber Nikotinfrei dampfen – lohnt sich 0 mg?.

VG/PG-Verhältnis beim Mischen beachten

Nikotin-Shots sind fast immer 50/50 VG/PG oder reines PG. Wenn du ein Shortfill mit hohem VG-Anteil (z. B. 70/30) mit einem 50/50-Shot mischst, verschiebt sich das Gesamtverhältnis leicht in Richtung mehr PG – das Liquid wird etwas dünnflüssiger und liefert einen etwas stärkeren Throat-Hit. Das ist meist gewollt, sollte aber eingeplant werden. Wer möglichst nah am Ursprungs-VG/PG-Wert bleiben will, wählt einen Shot mit hohem VG-Anteil oder ein VG-basiertes Shot-Produkt. Was VG und PG überhaupt sind und wie das Verhältnis den Geschmack beeinflusst, erklären wir detailliert im Artikel 50/50 VG/PG einfach erklärt. Einen umfassenderen Überblick über die Zutaten aller Liquids gibt unser Beitrag Liquid-Inhaltsstoffe – was steckt drin?.

Rechtlicher Rahmen: TPD und TabakerzG

Die EU-Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU (TPD), die in Deutschland über das Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) gilt, legt klare Grenzen fest:

  • Nikotinhaltige Liquids dürfen maximal 10 ml pro Behälter haben.
  • Die Nikotinkonzentration darf 20 mg/ml nicht überschreiten.
  • Alle Nikotinsalz-Liquids und Shots müssen TPD-Warnhinweise tragen und bei der Behörde gemeldet sein.
  • Nikotinfreie Aromen (Shortfills über 10 ml) fallen nicht unter diese Mengenbegrenzung – sie sind technisch kein „Nachfüllbehälter für nikotinhaltige Flüssigkeit“ und damit legal in 50- oder 100-ml-Fläschchen erhältlich.

Das BfR empfiehlt, Nikotin-Shots ausschließlich für Erwachsene bereitzuhalten und den direkten Hautkontakt zu vermeiden, da konzentriertes Nikotin über die Haut aufgenommen werden kann. Mehr zum Thema Nikotinvergiftung und Sicherheitshinweise erklären wir in unserem Beitrag Nikotinvergiftung: Symptome und Erste Hilfe. Was die genaue Wahl der richtigen Nikotinstärke betrifft, hilft unser Ratgeber Nikotinstärke wählen: 20, 10 oder 0 mg? weiter.

Fertig gemischtes Nikotinsalz-Liquid: die unkomplizierte Alternative

Das Selbstmischen ist nur dann sinnvoll, wenn du spezifische Aromen oder größere Mengen befüllen möchtest. Wer einfach dampfen und schnell wechseln will, greift besser zu einem fertig dosierten Nikotinsalz-Liquid. Unsere Auswahl umfasst unter anderem:

Wer sich bei Nikotinsalz vs. klassischem Freebase-Nikotin noch unsicher ist, findet die Unterschiede im Artikel Nikotinsalz vs. klassisches Nikotin: der Unterschied kompakt erklärt. Alle Nikotinsalz-Liquids aus unserem Sortiment findest du in der Übersicht ELFLIQ-Liquids.

Nikotin Shots (Freebase, 50/50 und 70/30) und Nikotinsalz Shots (50/50) mit 20 mg/ml stehen in der Kategorie Liquid Base & Nikotin Shots. Wie viele Shots für welche Endmenge und Stärke nötig sind, zeigt die Mischtabelle für Nikotin Shots.

Aroma und Shots als Set: Das Longfill Mischset 60 ml enthält ein Longfill-Aroma (Twelve Monkeys oder Flavorist, 10 ml in 60-ml-Flasche) und 5 Nikotin Shots 20 mg/ml. Alle Shots kommen in die Aromaflasche; die Mischung hat rechnerisch ca. 16,7 mg/ml.

Häufige Fragen zu Nikotin-Shots und Shake-to-Vape

Kann ich einen Nikotin-Shot direkt dampfen?

Nein. Ein pur verwendeter Nikotin-Shot enthält 20 mg/ml Nikotin ohne jegliches Aroma. Das Ergebnis wäre ein geschmacksneutraler, sehr starker Throat-Hit. Shots sind ausschließlich zum Mischen mit nikotinfreien Aromen gedacht.

Wie viele Shots brauche ich für ein 100-ml-Fläschchen?

Ein typisches 100-ml-Shortfill wird zu 80 ml gefüllt geliefert. Für ca. 4 mg/ml Endstärke gibst du zwei 10-ml-Shots (je 20 mg/ml) hinzu – ergibt 100 ml Gesamtvolumen und (2 × 200 mg) ÷ 100 = 4 mg/ml. Für eine höhere Stärke entsprechend mehr Shots, aber immer die Tabelle oben zum Nachrechnen nutzen.

Muss ich nach dem Mischen wirklich warten?

Bei Frucht- und Menthol-Aromen in der Regel nicht – du kannst sofort dampfen. Bei komplexeren Aromen wie Tabak, Karamell oder Keks verbessert sich der Geschmack nach ein bis sieben Tagen Reifezeit merklich. Täglich kurz schütteln hilft, die Aromoleküle gleichmäßig zu verteilen.

Darf ich Nikotin-Shots in meinen Pods verwenden?

Vorgefüllte Pods wie ELFA oder ELFX-Pods sind nicht zum Nachfüllen mit eigenem Liquid vorgesehen. Das selbst gemischte Shake-to-Vape-Liquid ist für wiederbefüllbare Geräte (Leerpods, Tanks) gedacht. Wie das Selbstbefüllen von Leerpods funktioniert, zeigt unser Ratgeber ELFA Leerpods selbst befüllen.

Ist das Mischen von Nikotin-Shots legal?

Ja, absolut. Das Mischen von Nikotin-Shots mit nikotinfreien Aromen für den persönlichen Gebrauch ist legal. Das TabakerzG regelt die Vermarktung von Produkten, nicht das private Mischen. Die Endkonzentration von maximal 20 mg/ml sollte aber nicht überschritten werden, da höher dosierte Liquids in Deutschland nicht verkehrsfähig sind.

Ob Shake-to-Vape oder fertiges Nikotinsalz-Liquid – entscheidend ist, dass du weißt, was du mischst und wie stark das Ergebnis ist. Die Formeln in diesem Artikel geben dir die nötige Sicherheit. Wer mehr rund um das Thema Entsorgung alter Liquids oder Geräte wissen möchte, liest weiter bei Vape entsorgen – Recyclingpflicht einfach erklärt.

Quellen: Bundesinstitut für Risikobewertung (bfr.bund.de); EU-Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU, umgesetzt im deutschen Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG); Tabakerzeugnisverordnung.

Justin Flick
Jugendschutzbeauftragter bei Vapechamp

Unsere Ratgeber stützen sich auf Herstellerangaben und die Produktdaten im Shop. Rechtliche Hinweise beziehen sich auf die geltenden Vorschriften, unter anderem Tabakerzeugnisgesetz und Jugendschutzgesetz. Fehler gefunden? Schreib an kontakt@vapechamp.de.

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