Dojo Blast X Basisgerät – Vaporesso Akku 1000 mAh

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Dojo Blast X Basisgerät – Vaporesso Akku 1000 mAh

Angebotspreis  6,95 €* Normaler Preis  7,49 € Hersteller-UVP
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Das Dojo Blast X Basisgerät von Vaporesso ist der Akkuteil des Dojo-Blast-X-Systems. Das System besteht aus drei Teilen: Basisgerät, Dojo Blast X Leerpod (Pod Coil) und Dojo Blast X Refill Container mit 10 ml Liquid. Der Leerpod wird in den Refill Container gesetzt und zusammen magnetisch auf das Basisgerät gesteckt; die Auslösung erfolgt per Zugautomatik.

Technische Daten

Marke / Hersteller Dojo, powered by Vaporesso
Akku 1000 mAh, integriert (Herstellerangabe)
Laden USB-C, 2 A
Modi Eco und Power (Schieberegler, auch zum Abschalten)
Auslösung Zugautomatik, keine Feuertaste
Anzeige runde LED für Akkustand und Modus
Pod-Befestigung magnetisch
Kompatibel mit Dojo Blast X Leerpod (Pod Coil) und Dojo Blast X Refill Container 10 ml
Farben Schwarz, Pink, Weiß
Maße (Verpackung) ca. 2,8 × 5,3 × 9,0 cm
Lieferumfang 1 × Basisgerät, 1 × USB-C-Kabel, 1 × Bedienungsanleitung; Leerpod und Refill Container separat

Farben

  • Schwarz
  • Pink
  • Weiß

Akku und Entsorgung

EU-Batterieverordnung, Art. 11 (gilt ab 18.02.2027): Nach Art. 11 der Verordnung (EU) 2023/1542 müssen Produkte mit eingebautem Akku (Gerätebatterie), die ab dem 18. Februar 2027 in der EU in Verkehr gebracht werden, so gebaut sein, dass Endnutzer den Akku selbst entnehmen und ersetzen können – ohne Hitze, Lösungsmittel oder herstellerspezifisches Werkzeug; handelsübliches Werkzeug ist zulässig, Spezialwerkzeug nur, wenn es unentgeltlich beiliegt. Art. 11 unterscheidet nicht zwischen Einweg- und wiederaufladbaren Geräten: Betroffen sind auch Pod-Akkuträger, deren Akku fest verbaut ist und sich nicht so entnehmen lässt. Ausnahmen gibt es nur für eng umrissene Fälle (z. B. Geräte für Nassbereiche, bestimmte Medizinprodukte); E-Zigaretten sind darin nicht genannt, auch nicht in der Erweiterung, die die EU-Kommission im Juli 2026 beschlossen hat. In ihren Leitlinien zu Art. 11 (rechtlich nicht verbindlich) nennt die Kommission E-Zigaretten ausdrücklich als Beispiel für Produkte, deren kleine Lithium-Akkus im Abfall Brände verursachen können. Pods und Liquids ohne eigenen Akku fallen nicht unter diese Pflicht. Maßgeblich ist das Inverkehrbringen, also die erstmalige Bereitstellung jedes einzelnen Geräts auf dem EU-Markt – nicht, seit wann ein Modell angeboten wird. Die Pflicht trifft diejenigen, die Geräte in der EU in Verkehr bringen (in der Regel Hersteller oder Importeure); die Nutzung bereits gekaufter Geräte regelt Art. 11 nicht. Ob und in welcher Ausführung einzelne Modelle ab 2027 angeboten werden, hängt von Herstellern und Importeuren ab. Quellen: Verordnung (EU) 2023/1542, Art. 11 und Art. 96; Leitlinien der EU-Kommission C/2025/214 (aktualisiert am 14.07.2026); Delegierte Verordnung C(2026) 5031 vom 14.07.2026. Stand: September 2026, keine Rechtsberatung.

Altgeräte und Akkus gehören nicht in den Hausmüll; sie werden über kommunale Sammelstellen oder die Rücknahme im Handel entsorgt.

Mehr zum Zeitplan im Artikel Einweg-Vape-Verbot 2026/2027.

Ratgeber: Dojo Blast X: Anleitung, Pod Coil und Sorten

Häufige Fragen

Ist Liquid im Lieferumfang enthalten? Nein. Refill Container und Leerpod sind separat erhältlich.

Wie wird das Gerät geladen? Über USB-C mit 2 A; ein Kabel liegt bei.

Welche Akkukapazität hat das Gerät? 1000 mAh laut Hersteller.

Gilt die EU-Batterieverordnung auch für dieses Gerät? Das hängt davon ab, ob sich der Akku vom Nutzer entnehmen und ersetzen lässt. Nach Art. 11 der Verordnung (EU) 2023/1542 müssen Produkte mit eingebautem Akku (Gerätebatterie), die ab dem 18. Februar 2027 in der EU in Verkehr gebracht werden, so gebaut sein, dass Endnutzer den Akku selbst entnehmen und ersetzen können. Art. 11 unterscheidet nicht zwischen Einweg- und wiederaufladbaren Geräten: Betroffen sind auch Pod-Akkuträger, deren Akku fest verbaut ist und sich nicht so entnehmen lässt. Pods und Liquids ohne eigenen Akku fallen nicht unter diese Pflicht. Die Pflicht trifft diejenigen, die Geräte in der EU in Verkehr bringen (in der Regel Hersteller oder Importeure); die Nutzung bereits gekaufter Geräte regelt Art. 11 nicht. Stand: September 2026.

Herstellerangaben

  • Hersteller/Inverkehrbringer: Alhamra e.K. Dreifelderstr 15 70599 Stuttgart, Deutschland info@alhamra-stuttgart.de; verantwortliche Person in der EU: Feal GmbH Motorstraße 41 70499 Stuttgart, Deutschland mail@fealgmbh.de

Verkauf nur an Personen ab 18 Jahren.

Angaben zur Produktsicherheit

Keine GPSR-Konformitätsdaten für dieses Produkt verfügbar.

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